Hausärzteverband Brandenburg begrüßt Benennung von René Wilke als zukünftigen Gesundheitsminister und mahnt Reformen im ambulanten Sektor an
Der ambulante medizinische Sektor steht vor tiefgreifenden Transformationen. Insbesondere die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Primärarztsystems werden die strukturellen Rahmenbedingungen für die Hausärzteschaft maßgeblich verändern.
„Angesichts dieser und zahlreicher weiterer Herausforderungen begrüßen wir die Entscheidung, mit René Wilke einen profilierten Pragmatiker mit der Leitung des Gesundheitsministeriums in Brandenburg zu betrauen“, erklärt Dr. Katharina Weinert, Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Brandenburg.
Speziell in einem Flächenland wie Brandenburg sei eine flächendeckende hausärztliche Versorgung unverzichtbar. Ziel müsse es sein, Patienten wohnortnah zu versorgen und sie bei Bedarf gezielt in die spezialisierte Facharztebene oder stationäre Einrichtungen zu steuern. „Das Primärarztsystem, in dem die Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle fungiert, ist das richtige Instrument, um die knappen und wertvollen medizinischen Ressourcen effizient zu lenken“, so Weinert weiter.
Gleichzeitig mahnt der Verband dringende Verbesserungen der Rahmenbedingungen an. Zwar sei Brandenburg bei der Ausbildung des medizinischen Nachwuchses auf einem guten Weg, doch dieser müsse durch strukturelle Erleichterungen flankiert werden. Dr. Weinert betont: „Wir müssen die Niederlassung wieder attraktiv gestalten. Das gelingt nur durch einen konsequenten Bürokratieabbau, Unterstützung bei der Fachkräftegewinnung und eine leistungsgerechte Vergütung. Die Niederlassung darf kein wirtschaftliches Wagnis sein.“
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband setzt auf einen konstruktiven Dialog mit dem künftigen Minister: „Wir bieten Herrn Wilke eine enge Zusammenarbeit an, hoffen, dass er auch den ambulanten medizinischen Sektor im Blick haben wird und wünschen ihm für die Übernahme dieses vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgabengebiets einen erfolgreichen Start.“
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